- Überseetratte
- ein auf einen überseeischen Importeur ⇡ gezogener Wechsel (Tratte), meist in mehrfacher Ausfertigung, mit den üblichen Dokumenten versehen. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt: (1) Bei Sichtwechseln gegen Bezahlung der Ü.; (2) bei Nachsichtwechseln gegen Akzeptierung.
Lexikon der Economics. 2013.