Überseetratte

Überseetratte
ein auf einen überseeischen Importeur  gezogener Wechsel (Tratte), meist in mehrfacher Ausfertigung, mit den üblichen Dokumenten versehen. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt: (1) Bei Sichtwechseln gegen Bezahlung der Ü.; (2) bei Nachsichtwechseln gegen Akzeptierung.

Lexikon der Economics. 2013.

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